Im Normalfall werden Fundtiere 14 Tage lang vom Tierheim aufbewahrt, bis diese zum Tierarzt bzw. in die Vermittlung gehen!
Sollten Fundtiere vom Besitzer abgeholt (Nachweis wie zum Bsp. Impfass erforderlich) werden, muss das Tierheim dem Besitzer Pensionskosten berechnen. Bei Katzen und Hunden muss zudem auch das „Chip auslesen“ berechnet werden. Wurde das Tier (im Notfall oder nach 14 Tagen) dem Tierarzt vorgestellt, dann muss der Besitzer zudem auch noch die Behandlung zahlen. Die Zahlung erfolgt im Tierheim, kurz vor der Abholung des Tieres.
Bei nicht kastrierten oder gekennzeichneten Katzen wird auf die Katzenschutzverordnung hingewiesen:
https://www.remscheid.de/politik-verwaltung/ortsrecht/download-pool/0.03_396_Katzenschutzverordnung.pdf
Diese gilt seit 2019 in Remscheid und seit 2018 in Radevormwald (Oberbergischer Kreis). Das Tierheim ist verpflichtet bei nicht Einhaltung das Ordnungsamt in Kenntnis zu setzen. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 1000,- Euro geahndet werden.









